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7 B 1000/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-11-20, 7 B 1000/24
7 B 1000/24Verwaltungsgericht20.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-20
Aktenzeichen: 7 B 1000/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1120.7B1000.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird verworfen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000 € festgesetzt.
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