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2 A 890/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-11-13, 2 A 890/22
2 A 890/22Verwaltungsgericht13.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-13
Aktenzeichen: 2 A 890/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1113.2A890.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Anträge werden abgelehnt.
Die Gerichtskosten des Zulassungsverfahrens tragen der Kläger zu ¾ und die Beklagte zu ¼. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten selbst.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.
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