Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-11-13, 2 A 890/22

2 A 890/22Verwaltungsgericht13.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 A 890/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-11-13

Aktenzeichen: 2 A 890/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1113.2A890.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Anträge werden abgelehnt.

Die Gerichtskosten des Zulassungsverfahrens tragen der Kläger zu ¾ und die Beklagte zu ¼. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten selbst.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.

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