projekte
18 B 1170/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-11-13, 18 B 1170/22
18 B 1170/22Verwaltungsgericht13.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-13
Aktenzeichen: 18 B 1170/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1113.18B1170.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Senat
Der sinngemäße Antrag auf Beiladung des Kreises Q. wird abgelehnt.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.