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17 B 926/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-11-13, 17 B 926/24
17 B 926/24Verwaltungsgericht13.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-13
Aktenzeichen: 17 B 926/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1113.17B926.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Senat
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.250,00 Euro festgesetzt.
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