Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-11-12, 17 B 655/24

17 B 655/24Verwaltungsgericht12.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 17 B 655/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-11-12

Aktenzeichen: 17 B 655/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1112.17B655.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Senat

Tenor

Nr. 2 des angefochtenen Beschlusses wird aufgehoben.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 16 K 5335/23 VG Gelsenkirchen gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 31. Oktober 2023 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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