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14 A 445/22.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-11-12, 14 A 445/22.A
14 A 445/22.AVerwaltungsgericht12.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-12
Aktenzeichen: 14 A 445/22.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1112.14A445.22A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14 Senat
Das angegriffene Urteil wird geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Dieser Beschluss ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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