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19 E 581/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-11-11, 19 E 581/24
19 E 581/24Verwaltungsgericht11.11.2024
Für den Streit über einen Anspruch auf Begründung eines Schulverhältnisses mit einem kirchlichen Ersatzschulträger mittels eines privatrechtlichen Vertrags ist grundsätzlich der Zivilrechtsweg gegeben.
Entscheidungsdatum: 2024-11-11
Aktenzeichen: 19 E 581/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1111.19E581.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Normen: VwGO § 40 Abs. 1 Satz 1; ESchVO § 4 Abs. 2 Satz 1
Für den Streit über einen Anspruch auf Begründung eines Schulverhältnisses mit einem kirchlichen Ersatzschulträger mittels eines privatrechtlichen Vertrags ist grundsätzlich der Zivilrechtsweg gegeben.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
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