Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-11-11, 19 E 581/24

19 E 581/24Verwaltungsgericht11.11.2024

Regest

Für den Streit über einen Anspruch auf Begründung eines Schulverhältnisses mit einem kirchlichen Ersatzschulträger mittels eines privatrechtlichen Vertrags ist grundsätzlich der Zivilrechtsweg gegeben.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 E 581/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-11-11

Aktenzeichen: 19 E 581/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1111.19E581.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Normen: VwGO § 40 Abs. 1 Satz 1; ESchVO § 4 Abs. 2 Satz 1

Leitsätze

Für den Streit über einen Anspruch auf Begründung eines Schulverhältnisses mit einem kirchlichen Ersatzschulträger mittels eines privatrechtlichen Vertrags ist grundsätzlich der Zivilrechtsweg gegeben.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

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