Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-11-08, 5 B 1049/24

5 B 1049/24Verwaltungsgericht08.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 5 B 1049/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-11-08

Aktenzeichen: 5 B 1049/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1108.5B1049.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 31. Oktober 2024 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, gegenüber den Antragstellern zu 2. und 3. für die am 9. November 2024 stattfindende Versammlung „Für Versammlungs-, Meinungs- und Kunstfreiheit – Ersatzveranstaltung für den 04.10.2024“ betreffend das Grundstück L.-straße 0 in T. sowie die Straße O. in T. ein Bereichsbetretungs- und Aufenthaltsverbot auszusprechen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

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