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7 B 762/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-11-06, 7 B 762/24
7 B 762/24Verwaltungsgericht06.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-06
Aktenzeichen: 7 B 762/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1106.7B762.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 € festgesetzt.
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