Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-11-05, 6 B 676/24

6 B 676/24Verwaltungsgericht05.11.2024

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, dessen Antrag auf Einräumung eines weiteren Wiederholungsversuchs wegen fehlerhaften Prüfungsverfahrens gerichtet ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 676/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-11-05

Aktenzeichen: 6 B 676/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1105.6B676.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO §146; Grundordnung HSPV §18a Abs. 2

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, dessen Antrag auf Einräumung eines weiteren Wiederholungsversuchs wegen fehlerhaften Prüfungsverfahrens gerichtet ist.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 7.000 Euro festgesetzt.

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