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2 A 2003/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-11-04, 2 A 2003/24
2 A 2003/24Verwaltungsgericht04.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-04
Aktenzeichen: 2 A 2003/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1104.2A2003.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,- Euro festgesetzt.
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