Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-11-04, 2 A 2003/24

2 A 2003/24Verwaltungsgericht04.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 A 2003/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-11-04

Aktenzeichen: 2 A 2003/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1104.2A2003.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,- Euro festgesetzt.

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