Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-10-31, 7 D 429/21.NE

7 D 429/21.NEVerwaltungsgericht31.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 D 429/21.NE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-10-31

Aktenzeichen: 7 D 429/21.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1031.7D429.21NE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Bebauungsplan Nr. 000 - Mit - „Hotelstandort Saalbaugelände“ der Stadt D. ist unwirksam.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsteller zuvor Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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