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7 B 357/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-10-29, 7 B 357/24
7 B 357/24Verwaltungsgericht29.10.2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-29
Aktenzeichen: 7 B 357/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1029.7B357.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 500 € festgesetzt.
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