Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-10-22, 4 B 697/24

4 B 697/24Verwaltungsgericht22.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 697/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-10-22

Aktenzeichen: 4 B 697/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1022.4B697.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 17.7.2024 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen trägt Rechtsanwalt H. N., O. I.-straße 00, 00000 Y., als vollmachtloser Vertreter.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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