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4 B 696/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-10-22, 4 B 696/24
4 B 696/24Verwaltungsgericht22.10.2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-22
Aktenzeichen: 4 B 696/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1022.4B696.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 17.7.2024 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen trägt Rechtsanwalt G. M., Z. E.-straße 00, 00000 I., als vollmachtloser Vertreter.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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