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6 A 1964/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-10-14, 6 A 1964/22
6 A 1964/22Verwaltungsgericht14.10.2024
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Justizhauptsekretärs a. D., der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.
Entscheidungsdatum: 2024-10-14
Aktenzeichen: 6 A 1964/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1014.6A1964.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG §26
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Justizhauptsekretärs a. D., der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 45.000 Euro festgesetzt.
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