Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-10-14, 6 A 1964/22

6 A 1964/22Verwaltungsgericht14.10.2024

Regest

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Justizhauptsekretärs a. D., der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 1964/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-10-14

Aktenzeichen: 6 A 1964/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1014.6A1964.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG §26

Leitsätze

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Justizhauptsekretärs a. D., der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 45.000 Euro festgesetzt.

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