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5 B 749/24.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-10-11, 5 B 749/24.A
5 B 749/24.AVerwaltungsgericht11.10.2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-11
Aktenzeichen: 5 B 749/24.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1011.5B749.24A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 1. August 2024 wird verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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