Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-10-08, 31 A 1080/21.O

31 A 1080/21.OVerwaltungsgericht08.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 31 A 1080/21.O — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-10-08

Aktenzeichen: 31 A 1080/21.O

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1008.31A1080.21O.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Senat (Disziplinarsenat)

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten aller Rechtszüge.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voll- streckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.