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19 A 457/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-09-30, 19 A 457/22
19 A 457/22Verwaltungsgericht30.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-30
Aktenzeichen: 19 A 457/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0930.19A457.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Januar 2022 ist wirkungslos.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 10.000,- Euro festgesetzt.
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