Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-09-30, 19 A 457/22

19 A 457/22Verwaltungsgericht30.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 A 457/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-09-30

Aktenzeichen: 19 A 457/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0930.19A457.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Januar 2022 ist wirkungslos.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 10.000,- Euro festgesetzt.

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