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12 A 885/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-09-30, 12 A 885/24
12 A 885/24Verwaltungsgericht30.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-30
Aktenzeichen: 12 A 885/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0930.12A885.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.
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