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7 A 1788/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-09-27, 7 A 1788/22
7 A 1788/22Verwaltungsgericht27.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-27
Aktenzeichen: 7 A 1788/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0927.7A1788.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7.Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens; die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000 € festgesetzt.
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