Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-09-27, 6 A 2443/22

6 A 2443/22Verwaltungsgericht27.09.2024

Regest

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Kommissaranwärters, der gegen die mit seiner Klage angefochtene Feststellung des letztmaligen Nichtbestehens einer Prüfung u. a. einwendet, diese sei verfahrensfehlerhaft von einer Prüferin korrigiert worden, der seine Identität ohne sein Zutun bekannt gewesen sei.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 2443/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-09-27

Aktenzeichen: 6 A 2443/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0927.6A2443.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO §124 Abs 2; HSPV NRW StudO-BA Teil A

Leitsätze

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Kommissaranwärters, der gegen die mit seiner Klage angefochtene Feststellung des letztmaligen Nichtbestehens einer Prüfung u. a. einwendet, diese sei verfahrensfehlerhaft von einer Prüferin korrigiert worden, der seine Identität ohne sein Zutun bekannt gewesen sei.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

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