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6 A 2443/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-09-27, 6 A 2443/22
6 A 2443/22Verwaltungsgericht27.09.2024
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Kommissaranwärters, der gegen die mit seiner Klage angefochtene Feststellung des letztmaligen Nichtbestehens einer Prüfung u. a. einwendet, diese sei verfahrensfehlerhaft von einer Prüferin korrigiert worden, der seine Identität ohne sein Zutun bekannt gewesen sei.
Entscheidungsdatum: 2024-09-27
Aktenzeichen: 6 A 2443/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0927.6A2443.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO §124 Abs 2; HSPV NRW StudO-BA Teil A
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Kommissaranwärters, der gegen die mit seiner Klage angefochtene Feststellung des letztmaligen Nichtbestehens einer Prüfung u. a. einwendet, diese sei verfahrensfehlerhaft von einer Prüferin korrigiert worden, der seine Identität ohne sein Zutun bekannt gewesen sei.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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