Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-09-27, 14 A 1866/24.A

14 A 1866/24.AVerwaltungsgericht27.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 14 A 1866/24.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-09-27

Aktenzeichen: 14 A 1866/24.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0927.14A1866.24A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Beschluss ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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