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7 A 359/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-09-24, 7 A 359/22
7 A 359/22Verwaltungsgericht24.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-24
Aktenzeichen: 7 A 359/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0924.7A359.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 € festgesetzt.
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