Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-09-24, 7 A 359/22

7 A 359/22Verwaltungsgericht24.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 A 359/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-09-24

Aktenzeichen: 7 A 359/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0924.7A359.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 € festgesetzt.

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