Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-09-24, 13 A 1535/21

13 A 1535/21Verwaltungsgericht24.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 13 A 1535/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-09-24

Aktenzeichen: 13 A 1535/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0924.13A1535.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. Juni 2021 geändert.

Es wird festgestellt, dass die Sperrung des Facebook-Accounts des Klägers mit dem Profil „https://www.facebook.com/E..D..00“ auf der Facebook-Seite des Beklagten „https://www.facebook.com/W.“ rechtswidrig war.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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