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10 E 603/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-09-24, 10 E 603/24
10 E 603/24Verwaltungsgericht24.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-24
Aktenzeichen: 10 E 603/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0924.10E603.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Die Beschwerde wird verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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