Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-09-20, 1 B 606/24

1 B 606/24Verwaltungsgericht20.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 606/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-09-20

Aktenzeichen: 1 B 606/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0920.1B606.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag wird insgesamt abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen, mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, welche dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.