Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-09-19, 7 A 376/22

7 A 376/22Verwaltungsgericht19.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 A 376/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-09-19

Aktenzeichen: 7 A 376/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0919.7A376.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000 € festgesetzt.

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