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7 A 336/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-09-19, 7 A 336/22
7 A 336/22Verwaltungsgericht19.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-19
Aktenzeichen: 7 A 336/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0919.7A336.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner. Die Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000 € festgesetzt.
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