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1 B 382/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-09-17, 1 B 382/24
1 B 382/24Verwaltungsgericht17.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-17
Aktenzeichen: 1 B 382/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0917.1B382.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der angegriffene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Der Antragsgegnerin wird im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagt, die im Rahmen der Beförderungsrunde 2023/2024 noch zu vergebende Planstelle der Besoldungsgruppe A 8 BBesO der Beförderungsliste „Beteiligung extern_ISS_nT“ mit der Beigeladenen zu besetzen und diese zu befördern, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut entschieden worden ist.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 11.157,83 Euro festgesetzt.
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