Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-09-10, 11 A 1460/23.A

11 A 1460/23.AVerwaltungsgericht10.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 11 A 1460/23.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-09-10

Aktenzeichen: 11 A 1460/23.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0910.11A1460.23A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der angefochtene Gerichtbescheid wird geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Beschlusses vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.