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16 B 311/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-09-09, 16 B 311/24
16 B 311/24Verwaltungsgericht09.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-09
Aktenzeichen: 16 B 311/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0909.16B311.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 15. März 2024 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.
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