Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-09-02, 8 B 492/24

8 B 492/24Verwaltungsgericht02.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 8 B 492/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-09-02

Aktenzeichen: 8 B 492/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0902.8B492.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen Nr. 1 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Köln vom 17. Mai 2024 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 4.800,- Euro festgesetzt.

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