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6 A 2187/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-09-02, 6 A 2187/21
6 A 2187/21Verwaltungsgericht02.09.2024
Die Frage, ob ein besonders schwerer Fall ordnungswidrigen Verhaltens im Rahmen einer Laufbahnprüfung vorliegt, unterliegt uneingeschränkter gerichtlicher Kontrolle.
Entscheidungsdatum: 2024-09-02
Aktenzeichen: 6 A 2187/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0902.6A2187.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: StudO-BA Teil A HSPV NRW § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
Die Frage, ob ein besonders schwerer Fall ordnungswidrigen Verhaltens im Rahmen einer Laufbahnprüfung vorliegt, unterliegt uneingeschränkter gerichtlicher Kontrolle.
Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger seinen Antrag auf Zulassung der Berufung zurückgenommen hat.
Der Antrag des beklagten Landes auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger und das beklagte Land tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens je zur Hälfte.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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