Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-08-30, 6 B 656/24

6 B 656/24Verwaltungsgericht30.08.2024

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Beamten, der sich gegen eine erfolgte Stellenbesetzung mit einem tarifbeschäftigten Konkurrenten wendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 656/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-08-30

Aktenzeichen: 6 B 656/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0830.6B656.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GG Art. 33 Abs. 2; GG Art. 19 Abs. 4; VwGO § 123 Abs. 1 Satz 2

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Beamten, der sich gegen eine erfolgte Stellenbesetzung mit einem tarifbeschäftigten Konkurrenten wendet.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 22.000 Euro festgesetzt.

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