Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-08-30, 10 E 516/24

10 E 516/24Verwaltungsgericht30.08.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 10 E 516/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-08-30

Aktenzeichen: 10 E 516/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0830.10E516.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Anhörungsrüge wird als unzulässig verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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