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10 B 444/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-08-30, 10 B 444/24
10 B 444/24Verwaltungsgericht30.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-30
Aktenzeichen: 10 B 444/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0830.10B444.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750 Euro festgesetzt.
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