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1 A 1944/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-08-29, 1 A 1944/24
1 A 1944/24Verwaltungsgericht29.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-29
Aktenzeichen: 1 A 1944/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0829.1A1944.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungszulassungsverfahren wird abgelehnt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 9.859,84 Euro festgesetzt.
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