Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-08-28, 10 D 126/22.NE

10 D 126/22.NEVerwaltungsgericht28.08.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 10 D 126/22.NE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-08-28

Aktenzeichen: 10 D 126/22.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0828.10D126.22NE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Bebauungsplan E. Nr. 2 - F.-straße/ R.-straße - 7. Änderung der Antragsgegnerin ist unwirksam.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsteller vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.