Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-08-22, 4 B 283/23

4 B 283/23Verwaltungsgericht22.08.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 283/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-08-22

Aktenzeichen: 4 B 283/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0822.4B283.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 23.2.2023 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 246.461,36 Euro festgesetzt.

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