Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-08-21, 12 B 519/24

12 B 519/24Verwaltungsgericht21.08.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 B 519/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-08-21

Aktenzeichen: 12 B 519/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0821.12B519.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 26. März 2024 gegen die mit Bescheid des Antragsgegners vom 26. März 2024 erfolgte Aufhebung der Betriebserlaubnis für die Einrichtung Sozialpädagogische Jugendwohngemeinschaft H., N.-straße 0, 00000 H., wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.