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1 B 455/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-08-20, 1 B 455/24
1 B 455/24Verwaltungsgericht20.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-20
Aktenzeichen: 1 B 455/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0820.1B455.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren auf 43.964,86 Euro festgesetzt
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