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7 A 83/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-08-19, 7 A 83/23
7 A 83/23Verwaltungsgericht19.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-19
Aktenzeichen: 7 A 83/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0819.7A83.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000 € festgesetzt.
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