Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-08-19, 6 A 2163/21

6 A 2163/21Verwaltungsgericht19.08.2024

Regest

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer zurruhegesetzten Studienrätin, deren Klage auf die erneute Entscheidung über ihre auf Beförderung, dienstliche Beurteilung und Bewährungsfeststellung gerichteten Anträge gerichtet ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 2163/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-08-19

Aktenzeichen: 6 A 2163/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0819.6A2163.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GG Art. 33 Abs. 5; LBG NRW § 19 Abs. 3; LVO NRW § 7 Abs. 4

Leitsätze

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer zurruhegesetzten Studienrätin, deren Klage auf die erneute Entscheidung über ihre auf Beförderung, dienstliche Beurteilung und Bewährungsfeststellung gerichteten Anträge gerichtet ist.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Rechtszüge auf die Wertstufe bis 22.000,00 Euro festgesetzt.

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