Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-08-19, 6 A 2162/21

6 A 2162/21Verwaltungsgericht19.08.2024

Regest

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer zurruhegesetzten Studienrätin, deren Klage auf die erneute Entscheidung über ihre auf Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens und dienstliche Beurteilung gerichteten Anträge gerichtet ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 2162/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-08-19

Aktenzeichen: 6 A 2162/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0819.6A2162.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GG Art. 33 Abs. 5

Leitsätze

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer zurruhegesetzten Studienrätin, deren Klage auf die erneute Entscheidung über ihre auf Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens und dienstliche Beurteilung gerichteten Anträge gerichtet ist.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für das Verfahren erster Instanz auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro und für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.