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4 E 903/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-08-19, 4 E 903/23
4 E 903/23Verwaltungsgericht19.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-19
Aktenzeichen: 4 E 903/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0819.4E903.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde des Klägers gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das beabsichtigte erstinstanzliche Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28.11.2023 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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