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4 E 139/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-08-12, 4 E 139/24
4 E 139/24Verwaltungsgericht12.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-12
Aktenzeichen: 4 E 139/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0812.4E139.24.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 4. Senat
Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 9.2.2024 geändert.
Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Klageverfahren auf 10.577,19 Euro festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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