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15 B 105/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-08-09, 15 B 105/24
15 B 105/24Verwaltungsgericht09.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-09
Aktenzeichen: 15 B 105/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0809.15B105.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 € festgesetzt.
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