Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-07-30, 6 B 570/24

6 B 570/24Verwaltungsgericht30.07.2024

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Kriminalhauptkommissars in einem Konkurrentenstreit, der u. a. geltend macht, wegen Voreingenommenheit des Erstbeurteilers zu schlecht beurteilt worden zu sein.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 570/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-30

Aktenzeichen: 6 B 570/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0730.6B570.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GG Art. 33 Abs. 2

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Kriminalhauptkommissars in einem Konkurrentenstreit, der u. a. geltend macht, wegen Voreingenommenheit des Erstbeurteilers zu schlecht beurteilt worden zu sein.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, welche dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.

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