Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-07-30, 6 B 110/24

6 B 110/24Verwaltungsgericht30.07.2024

Regest

Erfolgslose Beschwerde einer Rektorin, deren Eilantrag auf die Fortsetzung eines Stellenbesetzungsverfahrens gerichtet ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 110/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-30

Aktenzeichen: 6 B 110/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0730.6B110.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolgslose Beschwerde einer Rektorin, deren Eilantrag auf die Fortsetzung eines Stellenbesetzungsverfahrens gerichtet ist.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

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